Wussten Sie, dass Sie Ihr eigenes Testament selbst, ganz einfach und schnell errichten können? Auch gemeinsam als Ehepaar ist das möglich.

 

Das eigenhändige Testament hat zwar einige unerlässliche Voraussetzungen. Diese sind aber für jeden ganz einfach zu erfüllen. Die Voraussetzungen finden sich in § 2247 BGB. Das eigenhändige Testament muss zwingend

  • selbst und vollständig von Hand geschrieben sein
  • vom Erblasser eigenhändig unterschrieben sein

Das Testament soll

  • Datum (Tag, Monat, Jahr) und Ausstellungsort enthalten
  • die Unterschrift soll aus Vor- und Nachnamen bestehen

Das klingt einfach? Ist es auch. Also legen Sie los, nehmen sich ein wenig Zeit, ein Stück Papier und regeln Ihren Nachlass!

 

Eigenhändige Testamente können sehr einfach durch neue (eigenhändige oder andere neuere)  Testamente geändert (widerrufen) werden.

 

Dieses Testament können Sie zu Hause aufbewahren. Wichtig dabei ist, dass es auch beachtet werden kann. Es sollte also entweder eine Person Ihres Vertrauens davon wissen oder es leicht gefunden werden. 

Das eigenhändige Testament kann auch in amtliche Verwahrung genommen werden. Damit wird sichergestellt, dass das Testament auch bekannt wird.

 

Damit Sie für die Erstellung Ihres Testamentes gut gerüstet und informiert sind, berate ich Sie gerne persönlich um die individuell bestmögliche Lösung für Sie zu finden.