Sind Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder außergerichtlichen Vertretung selbst zu tragen, kann ein so
genannter Beratungshilfeschein beantragt werden.
Die Kosten für die anwaltliche Beratung oder Vertretung werden dann für Sie übernommen. Sie müssen lediglich 15,00 € "Selbstbeteiligung" bezahlen.
Den Beratungshilfeschein müssen Sie selbst beantragen. Der Antrag wird bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht gestellt. Dies muss rechtzeitig vor dem Termin
geschehen. Der dann ausgestellte und noch gültige Beratungshilfeschein ist im Original bei mir vorzulegen. Die 15,00 € Selbstbeteiligung überweisen Sie bitte entweder rechtzeitig
vor dem Termin auf das Kanzleikonto oder bringen diese in bar zum Termin mit.
Weitere Fragen zu der Beantragung und Ausstellung eines Beratungshilfescheines kann Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht beantworten. Das entsprechende Hinweisblatt finden
Sie auch hier unter Downloads.