Sind Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten eines Gerichtsprozesses selbst zu tragen, kann Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
beantragt werden.
In gerichtlichen Verfahren kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) /Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden.
Den Antrag stelle ich gerne als besondere Serviceleistung für Sie. Sie selbst müssen hierzu das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllen, sowie die notwendigen Unterlagen zum Nachweis der Angaben in Kopie beifügen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so werden die Gerichtskosten und die hier anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zunächst vom Gericht übernomen.
Je nach Ihren Einkommensverhältnissen sind keine oder nur geringe Raten zurückzuzahlen. Die Kosten der Gegenseite sind von der Prozesskostenhilfe nicht umfasst und müssen im Falle des Unterliegens von Ihnen erstattet werden.
Die genaueren Voraussetzungen finden sich unter anderem auf dem entsprechenden Hinweisblatt bei mir auf der Homepage unter Downloads oder Sie informieren sich bei dem für Sie
zuständigen Amtsgericht.