Die FAQ zur Energiekrise und Inflation im Mietrecht:

 

  • Darf der Vermieter mir das warme Wasser wegen der Energiekrise abdrehen?
    • Nein
  • Darf die erreichbare Mindesttemperatur gesenkt werden?
    • Teilweise. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass in der Heizperiode (in der Regel von 1. Oktober bis 30. April) die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad durch Heizen der Wohnung erreicht werden kann. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kann die mindestens zu erreichende Temperatur auf bis zu 17 Grad abgesenkt werden.
  • Darf der Vermieter die monatlich  zu zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen einfach vorsorglich anheben?
    • Nein. Dies Vorauszahlungen darf der Vermieter nur nach einer aktuellen, fälligen  Nachzahlung anpassen. Allerdings könnte die Erhöhung dennoch sinnvoll sein, damit die (zu erwartende) Nachzahlung nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt. Das darf aber nicht der Vermieter einseitig bestimmen.
  • Darf der Vermieter die Miete mit der Begründung der Inflation erhöhen?
    • Die Mieterhöhung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sind diese nicht erfüllt, ist die Erhöhung nicht wirksam möglich. Haben Sie in Ihrem Mietvertag die so genannte Indexmiete vereinbart, kann eine Anpassung der Miete an die aktuelle Inflation unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgen.

 

Die FAQ zur Energiekrise und Inflation im Mietrecht:

 

  • Darf der Vermieter mir das warme Wasser wegen der Energiekrise abdrehen?
    • Nein
  • Darf die erreichbare Mindesttemperatur gesenkt werden?
    • Teilweise. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass in der Heizperiode (in der Regel von 1. Oktober bis 30. April) die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad durch Heizen der Wohnung erreicht werden kann. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kann die mindestens zu erreichende Temperatur auf bis zu 17 Grad abgesenkt werden.
  • Darf der Vermieter die monatlich  zu zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen einfach vorsorglich anheben?
    • Nein. Dies Vorauszahlungen darf der Vermieter nur nach einer aktuellen, fälligen  Nachzahlung anpassen. Allerdings könnte die Erhöhung dennoch sinnvoll sein, damit die (zu erwartende) Nachzahlung nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt. Das darf aber nicht der Vermieter einseitig bestimmen.
  • Darf der Vermieter die Miete mit der Begründung der Inflation erhöhen?
    • Die Mieterhöhung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sind diese nicht erfüllt, ist die Erhöhung nicht wirksam möglich. Haben Sie in Ihrem Mietvertag die so genannte Indexmiete vereinbart, kann eine Anpassung der Miete an die aktuelle Inflation unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgen.