Wohnungseigentumsrecht


 

Im Wohnungseigentumsrecht konnte ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit sowohl in der Vertretung einzelner Eigentümer, als auch von Gemeinschaften und Verwaltungen in letzten Jahren zahlreiche Erfahrungen sammeln und erfolgreich die Interessen meiner Mandanten vertreten.

 

Um Sie auch im Wohnungseigentumsrecht noch spezialisierter beraten zu können, habe ich im Juni 2018 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgeschlossen.

Das Wohnungseigentumsrecht wurde mit Gültigkeit zum 1.12.2020 vollständig reformiert und modernisiert.

Die bis dahin für Wohnungseigentümergemeinschaften geltenden Regeln wurden auf den Kopf gestellt. Quasi nichts ist mehr wie es vorher war.

Dies betrifft in großen Teilen auch bereits vor dem 1.12.2020 bestehende Gemeinschaften.

 

Es ist daher wichtiger denn je, sich umfassend beraten und auch vertreten zu lassen, wenn es um Fragen der Eigentümergemeinschaft, zu fassende oder gefasste Beschlüsse der WEG, die Verwaltung der WEG und vieles mehr geht.

 

Gerne werde ich Ihnen dabei zur Seite stehen. Vereinbaren Sie hierzu ganz unkompliziert unter den unten stehenden Kontaktdaten einen Termin in meiner Kanzlei. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.