Die Vergütung meiner Tätigkeit richtet sich nach der gesetzlichen Regelung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. Dort sind für wesentliche Teile der anwaltlichen
Tätigkeit die jeweiligen Vergütungen geregelt.
In manchen Fällen (vorallem im Erbrecht) wird auch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Die genaue Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten kann zu Beginn eines Mandats lediglich grob geschätzt werden. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit und
sonstiger anfallender Kosten, beispielsweise für Sachverständige und Zeugen, sowie der Art des Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens, etwa Urteil oder Vergleich, fallen unterschiedliche Kosten
an.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Gegner die Kosten oder Teile der Kosten zu tragen.
Die Einzelheiten können Sie gerne im Laufe des Mandats je nach Stand des Verfahrens bei mir erfragen.